[ Auszug: (1) Hängt die Fälligkeit der Forderung von einer Kündigung ab, so ist die
Kündigung für die Hypothek nur wirksam, wenn sie von dem Gläubiger dem
Eigentümer od ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]